Sonntag, 31. Januar 2010

Dreifachdiskriminierung

Frau, Muslimin, Kopftuchträgerin.

2 Kommentare:

Anonym hat gesagt…

Es gut mir leid, aber auf der einen Seite habe ich Mitleid mit der Dame, denn primär sollte es doch um ihre fachliche Qualifikation gehen ... auf der anderen Seite würde ich sie ggf. auch nicht einstellen. Je nach dem mit welchem Rechtsgebiet meine Kanzlei betraut wäre.

Ginge es um Asylrecht, Zivilrecht, Familienrecht, etc. wäre es vielleicht noch akzeptabel, wenn eine Angestellte mit ihrer Aufmachung eine gewisse Identifikationsfigur für manche Mandanten abgibt. Aber selbst das möchte ich einmal dahingestellt lasse. Denn es geht ja nicht nur um Verbundenheit mit dem Mandandten, sonder auch um Durchsetzungsvermögen vor Gericht und anderen Parteien. Diese dürften sich dann ggf. um so weniger mit der Anwältin verbunden fühlen und um so massiver auftreten. Was dann wieder zurückschlägt.

Es lässt sich nunmal nicht komplett ausblenden, dass eine Frau Kopftuch trägt. Und die Assoziationen, die mit einem Kopftuch verbunden sind, sind nunmal so vielschichtig, wie es auch bei vielen anderen äußerlichen Merkmalen sein kann. Sind diese äußerlichen Merkmale selbst verursacht, empfinde ich sie weit weniger als Diskriminierung, als wenn sie eine individuelle Besonderheit sind, welche die Person nicht so sehr oder auch gar nicht selbst herbeigeführt hat.

Natürlich ist es nicht fair, Frömmigkeit zu verachten. Jedoch ist es auch nicht nötig, seinen Glauben so an die große Fahne zu hängen. Auch wenn Leute kein äußerliches Zeichen ihres Glaubens tragen, stört es mich doch zu Weilen, wenn ich mir anhören muss, wie fromm sie doch sind!

Und in einer Firma oder, wie ich annehme auch in einer Kanzlei, geht es häufig auch darum, Diversität und Homogenität in eine gute Balance zu bringen. Z.B. gibt es Betriebe, in denen Menschen aus aller Herren Länder arbeiten. Doch vereint sie dann anstatt einer gemeinsamen Herkunft oft etwas anderes, sehr zentrales. Wie z.B. Bildungshintergrund, soziale Schicht, Einstellung zur Religion, etc. Ein Kopftuch zu tragen ist schon ein starkes Statement. Da kann man nicht erwarten, dass ein Arbeitgeber dieses Statement willkommen heißt, wenn er doch auch etwas gegen das Tragen eines ultra kurzen Rockes oder das Präsentieren einer Tätowierung hätte.

Lieselotte hat gesagt…

Liebe/r Anonym,

danke für deinen Kommentar! Ich bin nicht mit allem, was du schreibst, ganz einverstanden:

"(...) Durchsetzungsvermögen vor Gericht und anderen Parteien. Diese dürften sich dann ggf. um so weniger mit der Anwältin verbunden fühlen und um so massiver auftreten. Was dann wieder zurückschlägt."

> Damit könntest du auch gegen die Einstellung von Frauen im Allgemeinen argumentieren. Oder Blondinen. Oder Afrikanern. Mit denen könnte sich ein männlicher, dunkelhaariger, deutschstämmiger Anwalt der Gegenseite / Richter / whoever ja möglicherweise auch nicht so richtig verbunden fühlen... Wenn Vorurteile dieser Art vorherrschen, dann muss man doch was dagegen tun und nicht einfach nur sagen: "Na, ist halt so, würd ich auch so machen", oder?

"Sind diese äußerlichen Merkmale selbst verursacht, empfinde ich sie weit weniger als Diskriminierung, als wenn sie eine individuelle Besonderheit sind, welche die Person nicht so sehr oder auch gar nicht selbst herbeigeführt hat."

> Von außen betrachtet mag das hinkommen. Aber überleg dir das Ganze doch mal aus der Perspektive einer betroffenen Frau. Es geht hier schließlich nicht einfach nur um eine Tätowierung, eine schräge Frisur, einen etwas arg kurz geratenen Rock, sondern darum, dass man praktisch gezwungen wird, sich zwischen der eigenen Überzeugung, den eigenen Prinzipien und dem Beruf entscheiden muss. "Einfach ausziehen" geht für viele Kopftuchträgerinnen halt nicht ohne Weiteres.

"Jedoch ist es auch nicht nötig, seinen Glauben so an die große Fahne zu hängen. Auch wenn Leute kein äußerliches Zeichen ihres Glaubens tragen, stört es mich doch zu Weilen, wenn ich mir anhören muss, wie fromm sie doch sind!"

> Ich finde nicht, dass man mit dem Tragen eines Kopftuchs automatisch seine "Frömmigkeit" herausstellt. Schließlich sagt dir das Befolgen einer der Regeln noch lange nichts über die Frömmigkeit im Allgemeinen. Die Kopftuchträgerinnen, die ich kenne, sind in der Hinsicht sehr bescheiden und selbstkritisch. Und die, die dir erzählen, wie fromm sie wären ... kannst du eh in der Pfeife rauchen.

Grüße aus der Provinz, LL