"Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. (...)"
(Grundgesetz Artikel 3, Absatz 3)
"Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.
Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet."
(Grundgesetz Artikel 4, Absatz 1 und 2)
Aus dem Infoblatt "Das islamische Kopftuch im Spiegel der Gesetze. Grundgesetz (GG), Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) und 'Kopftuchverbote' einzelner Bundesländer", herausgegeben vom Aktionsbündnis muslimischer Frauen in Deutschland e.V.
4 Kommentare:
Der Staat halt eine Pflicht, gerade Kinder vor extremistischem Gedankengut zu schützen. Und dafür steht das Kopftuch nunmal.
Der Staat hat die Pflicht, Kinder vor extremistischem Gedankengut zu schützen. Und nicht vor jemandem, der eventuell möglicherweise vielleicht es-wird-vermutet solches Gedankengut verbreitet. Was nicht anderes heißen kann als: Einzelfall prüfen. Bei Kopftuchträgerinnen und allen anderen auch. Weiße Schnürsenkel werden Sie jetzt ja auch nicht verbieten wollen, oder?, nur weil die für irgendwelche Hohlköpfe für eine extremistische Weltsicht stehen...
(Und davon, dass der Staat auch die Pflicht hat, mich meine Religion ausüben zu lassen, siehe oben, davon wollen wir jetzt mal gar nicht anfangen...)
@ Liselotte
Wo beschneidet der "Staat" das Recht auf Kopftuchtragen?
Im Bereich seiner Beamtenschaft. Da berufen sich die einschlägigen Bestimmungen, die doch GG-konform sind, auf die religiöse Neutralität des Staates und seiner Diener.
Ein Beamter, der meint seine private Obsession für "Weiße Schnürsenkel" und ähnlichen Humbug bei seiner Tätigkeit ausleben zu müssen, ist auch nicht tragbar. (Der Mann/ die Frau dürfte auch sonstes einige Probleme haben, eine Tätigkeit zu finden.)
Und ansonsten wird die muslimsiche Religionsausübung, inklusive Kleidungsvorlieben, in der BRD von Staatsseite überhaupt nicht limitiert.
Zurzeit beschränkt der Staat nicht nur die Religionsfreiheit in seiner Beamtenschaft, sondern (in einigen Bundesländern) auch die von kopftuchtragenden Referendarinnen, denen, obwohl das Gesetz anderes vorschreibt, es mit Kopftuch nicht möglich gemacht wird, ihre Ausbildung genauso abzuschließen wie Nichtkopftuchträgerinnen.
Ach, und ein Beamter mit weißen Schnürsenkeln ist also nicht tragbar? Wie groß ist denn der betroffene Personenkreis aus der Gruppe der Weißen-Schnürsenkel-Tragenden? Wo ist das Gesetz, das weiße Schnürsenkel als Zeichen für eine extremistische Weltsicht verbietet? Wievielen Referendaren mit weißen Schnürsenkeln wird es verwehrt, an unseren Schulen zu unterrichten? Wieviele Weiße-Schnürsenkel-Träger bekommen, trotz Qualifikation, Absage nach Absage?
Achso, gibt es nicht? Das muss im Einzelfall geklärt werden? Weil nicht jeder weiße Schnürsenkel auch tatsächlich für eine extremistische Weltanschauung steht. Genau. Und genau das gleiche ist es mit dem Kopftuch. Sollte es sein.
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